Allgemeine Nutzungsbedingungen für die 9brains KI-Plattform
Version 2.0
Stand: 13.07.2026
Gültig für Neuverträge ab: 15.07.2026
Zwischen der
9brains GmbH, Sonnwendstraße 1b, 83229 Aschau i. Chiemgau
(nachfolgend "Anbieter")
und
dem Nutzer
(nachfolgend "Nutzer“)
– einzeln oder gemeinsam im Folgenden auch "Partei" oder "Parteien" –
Präambel
Der Anbieter stellt dem Nutzer die KI-Plattform „9brains“ (nachfolgend „9brains“ oder „die Plattform“) als Software-as-a-Service-Anwendung zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. 9brains integriert KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI Models), die von Drittanbietern bereitgestellt werden, und stellt auf dieser Grundlage verschiedene KI-Funktionalitäten bereit. 9brains selbst ist kein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck, sondern eine Anwendung, die solche Modelle Dritter einbindet.
Dies vorausgeschickt schließen die Parteien die nachfolgenden Nutzungsbedingungen:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die auf die Dauer des Vertrages beschränkte Bereitstellung der KI-Plattform "9brains" als Software as a Service (SaaS) zur Nutzung über eine Datenfernverbindung durch den Anbieter an den Nutzer gegen Entgelt.
(2) 9brains ist eine auf künstlicher Intelligenz basierende KI-Plattform und Anwendung. Sie integriert KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck Dritter und kann für verschiedene Textverarbeitungs-, Dialog- und sonstige vertraglich vereinbarte Aufgaben eingesetzt werden.
(3) Der Anbieter überlässt dem Nutzer das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, 9brains im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen für die Dauer
der Vertragslaufzeit zu nutzen. Der Nutzer erhält keinen Anspruch auf den Quellcode oder auf sonstige geistige Eigentumsrechte an der Plattform.
(4) Durch diesen Vertrag wird der Anbieter verpflichtet, dem Nutzer die Nutzung von 9brains zu gewähren (§ 535 BGB). Der Nutzer ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(5) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Der Nutzer versichert, Unternehmer zu sein.
§ 2 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer 9brains über eine sichere Internetverbindung zur Nutzung bereit. Der Zugang erfolgt über ein Webportal oder eine sonstige vom Anbieter zur Verfügung gestellte Schnittstelle. 9brains bietet die Möglichkeit, über Schnittstellen (z.B. APIs) an Kundendatenbanken und sonstige Datenbestände des Nutzers anzubinden, um die KI-Funktionalitäten mit eigenen Daten zu nutzen.
(2) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit von 9brains von durchschnittlich 99,0 % im Jahr (Service Level). Ausgenommen von der Verfügbarkeit sind Wartungszeiten, die der Anbieter dem Nutzer rechtzeitig, mindestens jedoch 48 Stunden im Voraus, ankündigt.
(3) Der Anbieter bietet verschiedene Abonnement-Modelle mit unterschiedlichen Leistungsumfängen an.
- 9brains Pro
- 9brains Business
- 9brains Max
Die Leistungsbeschreibungen für die einzelnen Abonnement-Modelle sind unter folgender URL abrufbar https://9brains.de/preise/
(4) Der Anbieter ist berechtigt, 9brains weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und zu verbessern. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang oder auf den Beibehalt bestimmter Funktionen. Der Anbieter wird den Nutzer bei wesentlichen Änderungen des Funktionsumfangs rechtzeitig informieren.
(5) Der Anbieter stellt dem Nutzer auf Nachfrage Dokumentationen zu den verwendeten KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck zur Verfügung, insbesondere Informationen zu den Modellanbietern und zu den von diesen erfüllten Pflichten nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act).
§ 3 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, 9brains ausschließlich im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG), zu nutzen.
(2) Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit: Der Nutzer ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die er unter Einsatz von 9brains vornimmt, allein verantwortlich ("Verantwortlicher" im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Der Nutzer stellt sicher, dass die Eingabe von personenbezogenen Daten in 9brains datenschutzrechtlich zulässig ist. Dies umfasst insbesondere:
a) Das Vorliegen einer geeigneten Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung nach Art. 6 DSGVO; b) Die Einhaltung der Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen nach Art. 13, 14 DSGVO; c) Die Wahrung der Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO; d) Die Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO, soweit erforderlich.
(3) Der Nutzer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Anbieter wegen einer vom Nutzer zu vertretenden Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften geltend machen.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu 9brains geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Nutzer haftet für alle Nutzungen, die unter seinen Zugangsdaten erfolgen, soweit er die Weitergabe nicht zu vertreten hat.
(5) Der Nutzer wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass seine Zugangsdaten missbräuchlich verwendet wurden oder die Sicherheit der Nutzung von 9brains sonst gefährdet ist.
(6) Der Nutzer unterstützt den Anbieter bei der Störungsbeseitigung, indem er Fehler detailliert beschreibt und dem Anbieter alle für die Fehleranalyse und -behebung notwendigen Informationen zur Verfügung stellt.
(7) Der Nutzer ist verpflichtet, alle Kundendaten und sonstigen Datenbestände, die er in Verbindung mit 9brains nutzt oder an die er 9brains anbindet, regelmäßig und in angemessenen Zeitabständen zu sichern (Backup). Die Sicherung hat in einer Weise zu erfolgen, dass bei Datenverlust eine zeitnahe und vollständige Wiederherstellung der Daten möglich ist. Der Nutzer wird dabei die branchenüblichen Standards für Datensicherungen beachten.
(8) Der Nutzer wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn bei ihm ein Datenverlust auftritt, der im Zusammenhang mit der Nutzung von 9brains steht, und dem Anbieter alle für die Fehleranalyse notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.
§ 4 Nutzungseinschränkungen und Verbot von Hochrisiko-KI-Anwendungen
(1) Der Nutzer darf 9brains nicht für folgende Zwecke einsetzen, die als Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne von Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) gelten oder als verbotene KI-Praktiken im Sinne von Art. 5 AI Act klassifiziert werden könnten. Insbesondere ist die Nutzung von 9brains untersagt für:
a) Biometrische Identifizierung: Einsatz zur Echtzeit-Fernidentifizierung von natürlichen Personen in öffentlich zugänglichen Räumen; b) Kritische Infrastrukturen: Einsatz als Sicherheitskomponente für die Verwaltung und den Betrieb kritischer Infrastrukturen, insbesondere im Bereich der Wasser-, Gas-, Wärme- und Stromversorgung; c) Bildung und Berufsbildung: Einsatz für die Bewertung von Lernergebnissen, die Platzierung von Personen in Bildungseinrichtungen oder die Beurteilung von Prüfungsleistungen; d) Beschäftigung und Personalmanagement: Einsatz für die Einstellung, Auswahl, Beförderung oder Kündigung von Arbeitnehmern, für die Analyse von Arbeitsleistung oder Verhalten, für die Organisation von Arbeitsaufgaben oder für die Überwachung von Arbeitnehmern; e) Zugang zu wesentlichen privaten Diensten: Einsatz für die Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen (Kredit-Scoring), für die Risikobewertung und Preisbildung bei Versicherungen, für die Bewertung der Bonität natürlicher Personen oder für die Beurteilung der individuellen Risikoprämien im Gesundheitswesen; f) Strafverfolgung und Migration: Einsatz durch Strafverfolgungsbehörden zur Bewertung der Wahrscheinlichkeit, dass eine Person eine Straftat begehen wird, oder für die emotionserkennende Profilierung; g) Justiz und demokratische Prozesse: Einsatz zur Unterstützung von Gerichtsbehörden bei der Ermittlung und Auslegung von Sachverhalten und Rechtsvorschriften oder zur Beeinflussung des Ergebnisses von Wahlen; h) Verbotene Praktiken: Einsatz für subliminale Techniken, die das Verhalten von Personen in einer Weise beeinflussen, dass ihnen dies nicht bewusst ist, für die Ausnutzung von Verletzlichkeiten bestimmter Personengruppen, für Social Scoring durch Behörden oder für die Echtzeit-Fernbiometrie in öffentlichen Räumen zu Strafverfolgungszwecken.
(2) Die in Absatz 1 genannten Einschränkungen gelten als insbesondere-Regelung. Der Nutzer verpflichtet sich, 9brains nicht für andere Zwecke einzusetzen, die nach dem AI Act als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft werden könnten oder die gegen sonstige gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der Nutzer wird bei unsicheren Anwendungsfällen vorab mit dem Anbieter Rücksprache nehmen.
(3) Der Nutzer darf 9brains nicht für folgende Zwecke nutzen:
a) Erstellung von rechtswidrigen Inhalten, einschließlich Hassrede, Gewaltverherrlichung, rassistischer oder diskriminierender Äußerungen; b) Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten Dritter; c) Erstellung von synthetischen Medieninhalten (Deepfakes), die entweder ohne angemessene Kennzeichnung als KI-generiert verwendet werden oder die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen, dazu gehört insbesondere auch die Darstellung von sexuell expliziten oder intimen Inhalten; d) Verbreitung von Fehlinformationen oder Desinformationen; e) Belästigung, Bedrohung oder Nötigung von Personen; f) Förderung von Straftaten oder rechtswidrigen Handlungen.
§ 5 Klarstellung zur Rolle des Anbieters und zu den KI-Modellanbietern
(1) Der Anbieter ist nicht Anbieter der in 9brains eingesetzten KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689. Der Anbieter stellt 9brains als Anwendung und Dienstleistung zur Verfügung, die auf KI-Modellen Dritter basiert.
(2) Die Pflichten nach dem AI Act für General Purpose AI Modelle, insbesondere die Dokumentations-, Transparenz- und Konformitätsanforderungen nach Art. 51 ff. AI Act, liegen ausschließlich bei den jeweiligen KI-Modellanbietern, deren Modelle in 9brains verwendet werden.
(3) Der Anbieter macht dem Nutzer auf Nachfrage Dokumentationen und Informationen zu den verwendeten KI-Modellen und deren Anbietern zugänglich. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter keinen Einfluss auf die Entwicklung, das Training oder die Funktionsweise der zugrundeliegenden KI-Modelle hat.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit, Genauigkeit oder Zuverlässigkeit der zugrundeliegenden KI-Modelle der Drittanbieter. Etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber den KI-Modellanbietern obliegen dem Nutzer unmittelbar, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Der Anbieter ist nicht für die Einhaltung der AI-Act-Pflichten durch die KI-Modellanbieter verantwortlich. Der Nutzer wird sich eigenständig über den Konformitätsstatus der verwendeten KI-Modelle informieren, die er auf Nachfrage vom Anbieter erhält.
§ 6 Datenschutz
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, ist der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 DSGVO. Der Nutzer ist für diese Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
(2) Der Nutzer ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für alle Datenverarbeitungsvorgänge, die er unter Einsatz von 9brains vornimmt. Der Nutzer trägt allein die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Pflichten, insbesondere der Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen.
(3) Soweit der Anbieter im Rahmen der Erbringung der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet und der Nutzer Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist, wird der dem Vertrag beigefügte beziehungsweise im Bestellprozess bereitgestellte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Abschluss dieses Vertrags Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene und mit einem Versionsdatum gekennzeichnete Fassung des AVV.
Eine gesonderte Unterzeichnung des AVV ist für dessen Wirksamkeit nicht erforderlich. Auf Wunsch des Nutzers wird der AVV von den Parteien zusätzlich unterzeichnet. Die Unterzeichnung dient in diesem Fall ausschließlich der Dokumentation des bereits mit Abschluss dieses Vertrags wirksam gewordenen AVV und begründet keinen abweichenden späteren Beginn der Vereinbarung.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem AVV und den übrigen Vertragsbestandteilen gehen die Regelungen des AVV für die Verarbeitung personenbezogener Daten vor.
(4) Der Anbieter verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO). Der Anbieter wird den Nutzer unverzüglich informieren, wenn bei ihm ein Datenpannenfall im Sinne von Art. 33 DSGVO auftritt, soweit dies die Daten des Nutzers betrifft.
§ 7 Urheberrechtliche Nutzungsrechte
(1) 9brains ist als Computerprogramm im Sinne des Urheberrechtsgesetzes geschützt (§ 69a UrhG). Der Anbieter ist Inhaber aller urheberrechtlichen Rechte an 9brains, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Der Nutzer erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an 9brains, das auf die vertragsgemäße Nutzung gemäß § 1 beschränkt ist (§ 69c UrhG).
(3) Das Nutzungsrecht umfasst ausschließlich das Recht, 9brains über die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Zugangsmöglichkeiten aufzurufen und zu nutzen. Jede Form der Vervielfältigung, Übersetzung, Bearbeitung, des Arrangements oder anderer Umarbeitungen von 9brains ist dem Nutzer untersagt, soweit dies für die bestimmungsgemäße Benutzung nicht erforderlich ist (§ 69d UrhG).
(4) Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Quellcode von 9brains zu erlangen, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder in anderer Weise zu analysieren, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Jede über den vertraglich zulässigen Umfang hinausgehende Nutzung von 9brains stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und berechtigt den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags sowie zur Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche.
(6) Der Nutzer erwirbt keine Rechte an den von 9brains generierten Inhalten (Outputs). Soweit diese Inhalte urheberrechtlich geschützt sind, richten sich die Nutzungsrechte nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Lizenzbedingungen der KI-Modellanbieter. Der Nutzer ist allein verantwortlich für die rechtmäßige Nutzung der generierten Inhalte.
§ 8 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass 9brains zum Zeitpunkt der Bereitstellung frei von Sachmängeln ist, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern.
(2) Mängel an 9brains hat der Nutzer unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Nutzer die Anzeige, so kann er keine Minderung geltend machen und der Anbieter ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet.
(3) Hat 9brains zur Zeit der Überlassung an den Nutzer einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Vertragslaufzeit ein solcher Mangel, so ist der Nutzer für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Vergütung befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Vergütung zu entrichten (§ 536 BGB).
(4) Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(5) Der Anbieter behält sich vor, Mängel durch Nachbesserung zu beheben. Der Nutzer wird dem Anbieter die für die Mängelbeseitigung erforderliche Mitwirkung leisten.
(6) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von 9brains generierten Inhalte. Der Nutzer ist verpflichtet, die generierten Inhalte vor der Nutzung auf Richtigkeit und Eignung für den jeweiligen Zweck zu überprüfen.
(7) Die Gewährleistung entfällt, soweit der Mangel auf unsachgemäßer Nutzung durch den Nutzer, auf nicht autorisierten Änderungen oder auf dem Einsatz von 9brains für verbotene Zwecke gemäß § 4 beruht.
§ 9 Haftung
(1) Die Haftung des Anbieters für vertragliche und außervertragliche Ansprüche des Nutzers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Der Anbieter haftet nicht für: a) mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Nutzers;
b) Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung von 9brains durch den Nutzer entstehen; c) Schäden, die durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstige Umstände verursacht werden, die von dem Anbieter nicht zu vertreten sind; d) Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit oder Fehlfunktion der zugrundeliegenden KI-Modelle der Drittanbieter verursacht werden; e) Schäden, die daraus resultieren, dass der Nutzer
gegen die §§ 3 oder 4 dieses Vertrags verstößt; f) Datenverluste des Nutzers, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Anbieter verursacht; g) Datenverluste des Nutzers, die darauf beruhen, dass der Nutzer seiner Backup-Pflicht nach § 3 Abs. 7 nicht nachgekommen ist. Dies gilt insbesondere für Datenverluste, die durch technische Störungen, Hackerangriffe, Systemausfälle oder sonstige Ereignisse verursacht werden, die durch eine ordnungsgemäße Datensicherung hätten vermieden oder deren Auswirkungen hätten minimiert werden können; h) Datenverluste oder Datenlöschungen, die durch die Nutzung von 9brains durch den Nutzer selbst verursacht werden, insbesondere wenn Daten durch vom Nutzer eingegebene Prompts, vom Nutzer konfigurierte Agenten oder durch sonstige vom Nutzer initiierte Automatisierungen gelöscht, überschrieben oder verändert werden. Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Sicherung seiner Daten vor der Nutzung von 9brains und für die Prüfung der Ergebnisse von KI-gestützten Operationen, die Daten verändern oder löschen könnten.
(3) Alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche des Nutzers gegen den Anbieter verjähren, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, in zwölf Monaten. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristen gelten nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Der Nutzer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Anbieter wegen einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder Rechte Dritter durch den Nutzer geltend machen, insbesondere wegen Verletzungen des Datenschutzes, des Urheberrechts oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte. Der Nutzer übernimmt in diesem Fall die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung des Anbieters.
(6) Für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Haftungsbeschränkungen und die Verkürzung der Verjährungsfrist in diesem § 9 nur, soweit sie nach zwingendem Datenschutzrecht zulässig sind. Die gesetzliche Verantwortlichkeit des Anbieters für von ihm eingesetzte Unterauftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO bleibt unberührt. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt.
§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Für die Bereitstellung von 9brains im Rahmen dieses Vertrags gelten die nachfolgenden Vergütungsregelungen je nach gewähltem Abonnement-Modell:
a) Monatliches Abonnement: Die monatliche Vergütung und die Zahlungsbedingungen sind bei der Bestellung angegeben.
b) Jährliches Abonnement: Die jährliche Vergütung und die Zahlungsbedingungen sind bei der Bestellung angegeben.
(2) Die genauen Preise für die einzelnen Abonnement-Modelle (Pro, Business, Max) sind den unter § 2 Abs. 3 genannten Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
(3) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter vor, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, sofern und soweit sich die für die Erbringung der Leistung maßgeblichen Kosten insgesamt erhöht haben und die Preiserhöhung nur dazu dient, diese Kostensteigerung auszugleichen, nicht jedoch zur Erzielung eines zusätzlichen Gewinns. Eine Preiserhöhung darf nur erfolgen, wenn seit der letzten Preiserhöhung mindestens zwölf Monate vergangen sind. Maßgebliche Kostenfaktoren sind: a) Lizenzkosten für die verwendeten KI-Modelle Dritter; b) Server- und Infrastrukturkosten (einschließlich Rechenkapazität, Speicherplatz, Bandbreite); c) Personalkosten für Betrieb, Wartung und Support; d) Energiekosten für den Serverbetrieb; e) Sicherheits- und Compliance-Kosten. Die Preiserhöhung darf nur in dem Umfang erfolgen, in dem sich die genannten Kostenfaktoren insgesamt erhöht haben. Kostensenkungen bei einzelnen Faktoren sind gegen Kostensteigerungen anderer Faktoren zu verrechnen. Der Anbieter hat dem Nutzer im Rahmen der Ankündigung mitzuteilen, welche Kostenfaktoren sich in welchem Umfang erhöht haben und wie sich dies auf die Höhe der Preiserhöhung auswirkt. Der Nutzer hat das Recht, die Billigkeit der Preiserhöhung durch ein Gericht überprüfen zu lassen (§ 315 Abs. 3 BGB). Der Nutzer kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung außerordentlich kündigen (Sonderkündigungsrecht). Hierauf wird der Anbieter den Nutzer in der Ankündigung der Preiserhöhung ausdrücklich hinweisen. Sinken die genannten Kostenfaktoren insgesamt, ist der Anbieter zu einer entsprechenden Preissenkung verpflichtet, sofern der Nutzer dies mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich verlangt und seit der letzten Preisanpassung mindestens zwölf Monate vergangen sind.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung; Löschung von Daten
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem vom Nutzer gewählten Abonnement-Modell:
a) Monatliches Abonnement: Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Monat und beginnt mit dem Datum der ersten Bereitstellung von 9brains an den Nutzer.
b) Jährliches Abonnement: Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten und beginnt mit dem Datum der ersten Bereitstellung von 9brains an den Nutzer.
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, für den er ursprünglich abgeschlossen wurde (einen Monat bei monatlichem Abonnement, zwölf Monate bei
jährlichem Abonnement), wenn er nicht von einer der Parteien spätestens einen Tag vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit im Kundenkonto gekündigt wird.
(3) Jede Vertragspartei kann dieses Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) dem Nutzer die vertragsgemäßen Leistungen ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen werden; b) der Nutzer die Rechte des Anbieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er 9brains durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt; c) der Nutzer gegen die Bestimmungen der §§ 3 oder 4 dieses Vertrags verstößt und nach Abmahnung nicht abhilft; d) der Nutzer für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist.
(4) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus diesem Vertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.
(5) Die Kündigung bedarf mindestens der Textform gemäß § 126b BGB.
(6) Im Falle einer Kündigung ist der Anbieter berechtigt, den Nutzerzugang zu 9brains unverzüglich zu sperren. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Herausgabe oder Weitergabe der von ihm in 9brains gespeicherten Daten. Der Nutzer wird vor Vertragsende für die Sicherung seiner Daten sorgen. Gesetzliche und vertragliche Rechte des Verantwortlichen auf Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben unberührt.
(7) Bei Vorliegen einer erheblichen Pflichtverletzung des Nutzers, insbesondere bei Verstößen gegen § 3 Abs. 1, Abs. 2 oder Abs. 4 sowie gegen § 4, ist der Anbieter berechtigt, den Nutzerzugang zu 9brains vorübergehend bis zur Klärung des Sachverhalts zu sperren, sofern dies zur Abwehr einer unmittelbaren und schwerwiegenden Gefahr für den Anbieter, für andere Nutzer oder für Dritte erforderlich ist. Eine Sperrung ist insbesondere zulässig bei: a) hinreichenden Anhaltspunkten für rechtswidrige Nutzung von 9brains, insbesondere zur Erstellung von rechtswidrigen Inhalten im Sinne von § 4 Abs. 3; b) begründetem Verdacht auf Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten Dritter; c) konkreten Hinweisen auf Verletzungen datenschutzrechtlicher Vorschriften, die den Anbieter oder Dritte schwerwiegend gefährden; d) technischen Angriffen oder Missbrauchshandlungen, die die Sicherheit des Systems gefährden oder andere Nutzer beeinträchtigen. Der Anbieter wird den Nutzer vor einer Sperrung unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben, sofern dies den Zweck der Sperrung nicht gefährdet. Die Sperrung ist auf das für die Gefahrenabwehr
erforderliche Maß zu beschränken und unverzüglich aufzuheben, sobald der Grund für die Sperrung entfallen ist oder sich der Verdacht nicht bestätigt. Der Nutzer bleibt während der Sperrung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, sofern die Sperrung auf einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
§ 12 Höhere Gewalt
(1) Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, soweit diese Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die sich ihrer zumutbaren Kontrolle entziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Handlungen eines Staatsfeindes, Pandemien, Brände, Überschwemmungen, Kriege, zivile Unruhen, Sabotage, Unfälle, Aufstände, Terrorismus, Blockaden, Embargos, Stürme, Explosionen, Streik, Aussperrungen, Handlungen von Regierungsorganen, Versagen oder Verzögerung von Dritten oder Regierungsorganen, von denen Genehmigungen, Ermächtigungen, Lizenzen, Konzessionen oder Erlaubnisse eingeholt werden müssen, weltweite oder regionale Internetausfälle, Störungen oder Ausfälle der Internet-Infrastruktur sowie Ausfälle, Störungen oder Nichtverfügbarkeit der von Cloud-Dienstleistern und KI-Modellanbietern bereitgestellten Dienste und Infrastrukturen (hier zusammenfassend als "Höhere Gewalt" bezeichnet). Jede Partei unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Dauer und die Folgen von Leistungsausfällen oder -verzögerungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt zu minimieren.
(2) Im Falle höherer Gewalt ist der Anbieter nicht verpflichtet, Techniker zu Zeiten oder an Orten arbeiten zu lassen, an denen ihre Sicherheit oder Gesundheit gefährdet sein könnte.
(3) Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, so wird die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich informieren. Die Parteien werden sich beraten, ob und in welchem Umfang die Leistungsverpflichtungen angepasst oder ausgesetzt werden können.
§ 13 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zugänglich werdenden vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Durchführung des Vertrags nicht erforderlich ist.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere alle geschäftlichen, technischen und wirtschaftlichen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter für die andere Partei erkennbar ist.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
a) der Öffentlichkeit bekannt sind oder ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht bekannt werden; b) der empfangenden Partei bereits vor Zugang von der anderen Partei
bekannt waren; c) von einem Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht rechtmäßig offengelegt wurden; d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen, soweit dies nachweislich ist und die Offenlegung auf das erforderliche Maß beschränkt wird.
(4) Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung dieses Vertragsverhältnisses hinaus fort und gilt für einen Zeitraum von drei Jahren nach Vertragsende.
(5) Die in Absatz 4 bestimmte zeitliche Begrenzung der allgemeinen Geheimhaltungspflicht gilt nicht für personenbezogene Daten. Hinsichtlich personenbezogener Daten bleiben die gesetzlichen Datenschutz- und Vertraulichkeitspflichten sowie die Pflichten aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag über die Beendigung dieses Vertragsverhältnisses hinaus unberührt. Für die Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten gelten die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Textformklausel.
(2) Der Nutzer kann mit Forderungen gegen den Anbieter nur aufrechnen, soweit diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt (§ 139 BGB). Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(6) Inhalte auf Websites, auf die in diesen Nutzungsbedingungen verwiesen werden, sind Bestandteil dieses Vertrags.